Rahmenausschreibung ADAC Nordbayern Firmen Clash

Stand: 13.03.2026  

Sportliches Reglement  

1. Präambel  

Der ADAC Nordbayern Firmen Clash wird als Corporate Event ausgeschrieben, und soweit nachfolgend oder in der jeweiligen Veranstaltungsinformation (Gridmail) nichts anderes bestimmt ist, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des aktuellen DMSB SimRacing-Reglements durchgeführt. Das Event findet in Übereinstimmung mit den sportlichen und den technischen Bestimmungen des Reglements statt.  

Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter. 

2. Grundlagen  

Die Teilnehmer sind zu sportlichem Verhalten verpflichtet. Sie haben alles zu unterlassen, was der Ehrlichkeit der Wettbewerbe oder den Interessen des Motorsports zu Schaden geeignet ist und sich gemäß den Rechtsgrundlagen dieser Veranstaltung zu verhalten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt, aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außergewöhnliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadensersatzpflicht zu übernehmen. Den Weisungen des Veranstalters und den von ihm eingesetzten Schiedsgericht ist Folge zu leisten. 

Im Übrigen haftet der Veranstalter nur, soweit durch Ausschreibung und Nennung kein Haftungsverzicht vereinbart ist. 

3. Veranstalter und Organisation 

Das ADAC Nordbayern SimRacing-Center des ADAC Nordbayern e.V. schreibt den ADAC Nordbayern Firmen Clash aus, veranstaltet und organisiert diesen Event. 

3.1 Liste der Offiziellen  

Die Liste mit den Offiziellen wird mit der “Gridmail” zu jeder Veranstaltung veröffentlicht. Es können weitere Mitglieder in die Liste der Offiziellen im Verlauf der Saison eingesetzt werden. 

3.2 Termine, Zeitplan & Strecken 

  • 16.4.2026 18.30 Uhr Informationsabend 
  • 08.5.2026 18.30 Uhr Vorbereitungsrennen* Red Bull Ring National 
  • 22.5.2026 18.30 Uhr 1. Rennen* Norisring 
  • 05.6.2026 18.30 Uhr 2. Rennen* Tsukuba 
  • 19.6.2026 18.30 Uhr 3. Rennen* Salzburgring 
  • 10.7.2026 18.30 Uhr 4. Rennen* + Siegerehrung Nürburgring Sprint 

*Jedes Rennen, auch das Vorbereitungsrennen, beinhaltet 10 Minuten Qualifying, 90 Minuten Rennen, inkl. 2x Fahrerwechsel. 

4. Fahrzeug 

Die Veranstaltung wird mit einem Porsche 911 GT3 Cup 992 gefahren. 

5. Rahmenbedingungen 

Im Rahmen der ADAC Nordbayern Firmen Clash wird die Simulation Assetto Corsa in der jeweils aktuellen Version verwendet. Alle Rennen finden ausschließlich im ADAC Nordbayern SimRacing-Center in Weiden auf den Fullmotion-Simulatoren der Marke Actoracer statt. 

Die Wetterbedingungen und Fahrzeugeinstellungen werden für alle Teilnehmer in der Simulation gleich und mit folgenden Parametern eingestellt. 

  • Wetter: Klar 
  • Fahrzeugschaden: 50% 
  • Reifenabnutzung: 100% 
  • Spritverbrauch: 100% 
  • Ideallinie: nicht erlaubt 
  • Automatikgetriebe: nicht erlaubt  
  • ABS: Werk 
  • Traktionskontrolle: Werk 

6. Offizielle Sprache 

Die offizielle Sprache ist Deutsch. Nur der deutsche Reglementtext ist verbindlich. 

7. Teilnehmer 

Teilnahmeberechtigt sind Mitarbeitende der angemeldeten bzw. eingeschriebenen Unternehmen ab Vollendung des 16. Lebensjahres. Da es sich um einen lizenzfreien Wettbewerb handelt, wird für die Teilnahme keine DMSB-Lizenz benötigt. 

8. Anmeldung / Einschreibung  

Die Unternehmen, die am Firmen Clash teilnehmen möchten, müssen sich bis spätestens 10.4.2026 über das offizielle Anmeldeformular  auf der Internetseite des SimRacing-Centers mit den Stamm- und Ersatzfahrern und allen weiteren benötigten Informationen anmelden. Nach diesem Termin eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.  

Die Anzahl der teilnehmenden Unternehmen ist auf 6 beschränkt.  

Die Anzahl der teilnehmenden Fahrer pro Unternehmen ist auf drei Stammfahrer und beliebig viele Ersatzfahrer beschränkt. Für jedes Team ist eine Ansprechperson (Teamverantwortlicher) vom Unternehmen festzulegen, sowie ein Stellvertreter zu benennen. Diese Personen sind bereits bei der Anmeldung bzw. Einschreibung mit den entsprechenden Kontaktdaten anzugeben und sind für den Veranstalter die Hauptansprechpartner. Jegliche Kommunikation erfolgt ausschließlich mit den in der Anmeldung genannten Teamverantwortlichen. Teamverantwortliche können auch Stammfahrer sein. 

9. Gebühren (Einschreibegebühr, Merchandising) 

Die Einschreibegebühr beträgt 1.290,00 € (exkl. MwSt.) pro Unternehmen. In der Einschreibegebühr sind folgende Leistungen enthalten: 

  • Informationsabend 
  • Rennablauf gemäß 3.2 dieser Rahmenausschreibung 
  • Individuelle Fahrzeuglackierung (Livery) für jedes Unternehmen nach Wunsch, unter Berücksichtigung evtl. Sponsorenplatzierungen des Veranstalters. 
  • Werbepaket gemäß Punkt 11.1.1 dieser Rahmenausschreibung 
  • Siegerehrung 
  • Ein Pokal für jedes Team  

Für den Preis von 75,00 € pro Person (exkl. MwSt.) kann jedes Unternehmen für sein Team ein Team-Jersey bestellen. 

9.1 Stornierung der Anmeldung / Rückerstattung 

Bei einer Stornierung der Anmeldung werden weder die Einschreibegebühr noch die Kosten für die evtl. bestellten Team-Jerseys zurückerstattet.  

Falls die Anmeldung storniert werden muss, bitten wir aus organisatorischen Gründen um eine rechtzeitige Information in Textform bis spätestens eine Woche vor dem Informationsabend (siehe Zeitplan unter 3.2), um evtl. weiteren Interessenten die Möglichkeit zu geben am ADAC Nordbayern Firmen Clash teilnehmen zu können. 

10. Wertung 

Die Punktevergabe der einzelnen Veranstaltungen setzt sich wie folgt zusammen:  

Platz 1: 13 Punkte 
Platz 2: 8 Punkte 
Platz 3: 5 Punkte 
Platz 4: 3 Punkte 
Platz 5: 2 Punkte 
Platz 6: 1 Punkt 

Die Stammfahrer eines jeden Teams müssen mindestens 50 % der Wertungsläufe absolvieren. Falls nicht an mindestens 50 % der Wertungsläufe teilgenommen wird, werden die Punkte nach dem letzten Rennen und damit im Endstand halbiert. 

10. Veranstaltungsablauf 

10.1 Informationsabend 

Beim Informationsabend handelt es sich um ein Team- bzw. Fahrerbriefing, in dem alle Einzelheiten zum Ablauf erläutert und evtl. weitere bestehende Fragen geklärt werden.   

 

10.2. Vorbereitungslauf 

Vor dem ersten Wertungslauf findet ein Vorbereitungslauf statt, bei dem alle Teilnehmer die Möglichkeit haben den Ablauf, den Fahrerwechsel und die technischen Gegebenheiten kennenzulernen. 

10.3. Wertungslauf 

Vor jedem Wertungslauf sind bis spätestens einem Tag vor Beginn des Rennens die Namen der Fahrer und die Fahrerreihenfolge über ein eigens dafür bereitgestelltes Formular mitzuteilen. 

An jedem Tag eines Wertungslaufs müssen alle Teams bis spätestens 18.00 Uhr im SimRacing-Center sein. Um 18.30 Uhr startet das 10-minütige Qualifying. Jedes Team legt vor dem Start des Qualifyings fest, welcher der Stammfahrer das Qualifying fährt.  

Unmittelbar nach dem Qualifying erfolgt der Start des 90-minütigen Rennens. Während dieser 90 Minuten gibt es zwei Fahrerwechsel, sodass am Ende jedes Team mit seinen 3 Fahrern auf der Strecke unterwegs gewesen ist. 

Der Fahrer, der das Qualifying gefahren ist, fährt auch den ersten Stint des jeweiligen Wertungslaufs. Der Start des Rennens erfolgt stehend. 

Sind die 90 Minuten abgelaufen, muss die angefangene Runde bis ins Ziel zu Ende gefahren werden. 

Sieger eines Wertungslaufes ist der Teilnehmer, welcher die gefahrene Distanz mit seinem Fahrzeug in der kürzesten Zeit unter Berücksichtigung aller evtl. Strafen zurückgelegt hat. 

10.4 Flaggenzeichen 

  
10.4.1 Schwarz-Weiß karierte Flagge  
Diese Flagge wird geschwenkt und zeigt das Ende eines Trainings/einer Qualifikation/eines Warm-ups oder des Rennens an.  

10.4.2 Schwarze Flagge 
Mit dieser Flagge wird dem betreffenden Fahrer angezeigt, dass er in seiner nächsten Runde seine Box anfahren muss. Ist eine Live-Rennkommission im Einsatz, liegt die Entscheidung über die Verwendung dieser Flagge bei der Rennkommission. Diese Flagge hat in der Regel eine Disqualifikation zur Folge.  

10.4.3 Gelbe Flagge  
Diese Flagge zeigt eine Gefahr oder ein Hindernis neben oder teilweise auf der Strecke. Die Flagge wird den Fahrern einfach geschwenkt gezeigt. Die Geschwindigkeit ist zu verringern, es besteht Überholverbot, ein Richtungswechsel ist möglich. Ein eventuell begonnener Überholvorgang ist abzubrechen, wenn er nicht vor Erreichen der gelben Flagge abgeschlossen werden kann. Seite 11 von 14  

10.4.4 Blaue Flagge 
Diese geschwenkt gezeigte Flagge zeigt dem Fahrer an, dass er überholt oder überrundet wird. Sie hat während des Trainings / der Qualifikation / des Warmups und des Rennens unterschiedliche Bedeutungen: a) Während des Trainings / der Qualifikation / des Warm-ups: Die Flagge zeigt dem Fahrer an, dass sich ein schnelleres Fahrzeug nähert und dabei ist, den Fahrer zu überholen. b) Während des Rennens: Die Flagge wird einem Fahrzeug gezeigt, das zur Überrundung ansteht. Die Flagge zeigt dem Fahrer an, dass er das nachfolgende Fahrzeug bei der erstbesten Gelegenheit überholen lassen muss. Das heißt nicht, dass dies durch ein abruptes Bremsmanöver passieren muss. Ein einfaches Vorbeilassen auf der nächsten Geraden ist ausreichend.  

10.4.5 Grüne Flagge 
Durch diese Flagge wird angezeigt, dass die Strecke wieder frei ist. Die Flagge kann an dem Streckenabschnitt unmittelbar nach dem Zwischenfall, für den eine oder mehrere gelbe Flaggen gezeigt wurden, geschwenkt gezeigt werden. Die Flagge wird auch verwendet werden, um den Start zu einer Einführungs /Formationsrunde oder zu einem Training / zur Qualifikation / zum Warm-up freizugeben. 

10.5 Wertungsstrafen 

Um einen fairen Ablauf der Rennen zu gewährleisten wird jedes Rennen von einem DMSB-Official begleitet, der im Zweifelsfall über etwaige Strafen entscheidet.  

Mögliche Strafen sind: 

  • Verwarnung  
  • Platzierungsstrafe  
  • Zeitstrafen  
  • Disqualifikationen  
  • Start aus der Boxengasse 

10.6 Protest 

Proteste können bis 12 Uhr am Folgetag nach dem jeweiligen Rennen bei den Offiziellen der Organisation in Textform eingereicht werden. Proteste, welche nach dieser Frist eingereicht werden, gelten als unzulässig. 

10.7 Siegerehrung & Get Together 

Am finalen Renntag folgt nach dem Rennen die Siegerehrung mit einem anschließenden Get Together. 

11. Streaming und Werbung 

Jedes Rennen wird auf YouTube live gestreamt und kommentiert.  

11.1 Werbung und Werbepakete 

Durch ein Overlay ist die Möglichkeit gegeben, Werbung für das eigene Unternehmen zu platzieren. Des Weiteren können über die einzelnen Werbepakete zusätzliche Werbeflächen, wie zum Beispiel Einblendungen auf den Bildschirmen im SimRacing-Center Weiden gebucht werden. 

Das Basis-Paket ist bei jeder Anmeldung enthalten und muss nicht zusätzlich gebucht werden. 

11.1.1 Basis-Paket 

  • Einblendung Banner/Logo des Unternehmens während der Rennen  
  • Fahrer-/Unternehmensvorstellung vor den Rennen (ca. 60 Sek.) 
  • Unternehmensvorstellung auf den Social Media Kanälen des SimRacing-Centers 
  • Team-Vorstellung auf der Website des SimRacing-Centers 

11.1.2 Silber-Paket  

  • Banner/Logo des Unternehmens während der Rennen eingeblendet 
  • Social Media Vorstellung mit Verlinkung vom Center 
  • Logo des Unternehmens in Ergebnislisten (Social Media + Stream) 
  • Werbevideo vor den Rennen + Vorstellung des Unternehmens (2:30 Min max)* 
  • Team-Seite auf der Website 

11.1.3 Gold-Paket 

  • Banner/Logo des Unternehmens während der Rennen eingeblendet 
  • Social Media Vorstellung mit Verlinkung vom Center 
  • Logo des Unternehmens in Ergebnislisten (Social Media + Stream) 
  • Ausführliche Vorstellung des Unternehmens vor dem Rennen (2:30 Minuten max)* 
  • Werbevideo des Unternehmens vor dem Rennen & während der Fahrerwechsel 
  • Werbevideo des Unternehmens während der Öffnungszeiten für die Laufzeit der Serie im Center 
  • Logo im Instagram-Post 
  • Team-Seite auf der Website 

11.2 Regelung zur Werbung 

Die Platzierung von Werbung für Tabakwaren oder alkoholische Getränke ist nicht erlaubt. Werbung, die Kinder oder Jugendliche anspricht oder diese in ihrem Veranstalten beeinflusst, ist unzulässig. Werbung, die gegen die guten Sitten, moralische Grundsätze oder das Ansehen des Motorsports verstößt, ist verboten. Jegliche Werbung muss den von der FIA/DMSB festgelegten Werberichtlinien entsprechen. Werbung mit politischem oder religiösem Hintergrund ist auf Fahrzeugen und Bekleidung untersagt.  

Unzulässig ist zudem Werbung, die durch Irreführung (§ 5 UWG) oder zumutbare Belästigung (§ 7 UWG) auffällt, wie beispielsweise aggressive oder unerwünschte Werbemaßnehmen im Umfeld der Veranstaltung. 

12. TV-Rechte, Werbe und Fernsehrechte  

Alle Copyrights und Bildrechte liegen beim Veranstalter bzw. Serienausschreiber, einschließlich der Bilder, die von Fernsehübertragungen des ADAC Nordbayern Firmen Clash übernommen werden. Alle Fernsehrechte des ADAC Nordbayern Firmen Clash, sowohl für terrestrische Übertragung als auch für Kabel- und Satellitenfernsehübertragung, alle Videorechte und alle Rechte zur Verwertung durch sämtliche elektronische Medien, einschließlich Internet liegen beim Veranstalter bzw. Serienausschreiber. Jede Art von Aufnahmen, Ausstrahlung, Wiederholung oder Reproduktion zu kommerziellen Zwecken ist ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters bzw. Serienausschreibers verboten. 

13. Rechtswegausschluss und Haftungsbeschränkung  

Bei Entscheidungen des Organisators, der Rennkommission oder des Renndirektors als Preisrichter im Sinne des § 661 BGB ist der Rechtsweg ausgeschlossen.  

Aus Maßnahmen und Entscheidungen der Rennkommission und des Renndirektors sowie der Beauftragten des ADAC und des Organisators können keine Ersatzansprüche irgendwelcher Art hergeleitet werden, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung.  

Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Die Fahrer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen, und zwar  

  • gegen den ADAC Regionalclub ADAC Nordbayern e.V,  
  • deren Organe und Geschäftsführer, 
  • die Sportwarte, 
  • und allen anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung  
  • auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen. 

Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.